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Gemäß dem Artikel 8a der Verordnung (EU) 2015/340 müssen Mitgliedsstaaten ein Verfahren erstellen, welches Inhabern von nationalen militärischen Fluglotsenlizenzen eine Umwandlung in Auszubildendenlizenzen nach Punkt ATCO.B.001 ermöglicht. Dieses Verfahren wurde nun auf der Webseite des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) unter dem Themenbereich Flugsicherungspersonal, Lizenzierung veröffentlicht und ist ab sofort gültig.

Das BAF hat im Rahmen des nationalen Umwandlungsverfahrens anhand der vom LufABw vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Auszubildendenlizenz nach Anhang I (Teil ATCO) der VO (EU) 2015/340 notwendig sind. Die in der Prüfung festgestellten Abweichungen sind vom Antragsteller durch eine anerkannte und zertifizierte Ausbildungsorganisation vollständig und nachweislich auszugleichen.

Nach erfolgter Ausstellung der Auszubildendenlizenz ist es dem Inhaber anschließend möglich direkt im Unit Training einzusteigen, um eine Berechtigung im Europäischen Raum zu erlangen. Die Auszubildendenlizenz ist NICHT auf Deutschland beschränkt.